Mittwoch, 13. Juni 2012

Bei Unfall mit Mietfahrzeug ist Hinzuziehung der Polizei nicht zwingend – Verkehrsrecht Dresden.


Verkehrsrecht Dresden - Kanzlei Rechtsanwalt Horrion Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Bei Unfall mit Mietfahrzeug ohne Hinzuziehung der Polizei erleidet der Fahrzeugmieter keine zusätzlichen Haftungsrisiken – Verkehrsrecht Dresden.

Rechtsgrundsatz - Verkehrsrecht Dresden

Die AGB-Klausel im Kfz-Mietvertrag, wonach bei einem Unfall ohne Hinzuziehung der Polizei die Haftungsfreistellung des Mieters entfällt, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 14.03.2012, Az. XII ZR 44/10).

Sachverhalt - Verkehrsrecht Dresden

Mietwagenfirma V vermietet an M ein Fahrzeug. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages ist geregelt, dass bei Unfällen eine Haftung des Mieters auf € 500,00 begrenzt ist. Wenn jedoch bei einem Unfall die Polizei nicht gerufen wird, besteht unbeschränkte Haftung des M.

M gerät bei einer Fahrt beim Abbiegen gegen einen Pfosten. V verlangt von M die gesamten Reparaturkosten. Amtsgericht und Landgericht weisen die Klage ab. Die Revision beim BGH führt zur Urteilsaufhebung und Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung.

Rechtsgründe - Verkehrsrecht Dresden

Die Pflicht des Mieters zur Herbeirufung der Polizei stellt noch keine unangemessene Benachteiligung des M gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. Jedoch besteht eine unangemessene Benachteiligung deshalb, weil der Fahrzeugmieter darauf vertraut, dass eine Versicherung entsprechend der Vollkaskoversicherung besteht.

In § 28 VVG ist die lediglich grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung noch nicht mit der Leistungsfreiheit sanktioniert.

Nunmehr ist vorrangig auf die gesetzlichen Ersatzregelungen abzustellen (§ 306 Abs. 2 BGB). Die unwirksame AGB-Klausel kann durch § 28 Abs. 2 u. 3 VVG geschlossen werden. Die Sache war zurückzuverweisen, da die Vorgerichte keine Feststellungen dazu getroffen haben, ob der Beklagte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Mein Rechtstipp - Verkehrsrecht Dresden

„Wenn auch die unterlassene Hinzuziehung der Polizei nicht zu Haftungsnachteilen führt, so ist dennoch grundsätzlich die Hinzuziehung der Polizei, auch aus Beweisgründen, zu empfehlen.“ – so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden. 

1 Kommentar:

  1. Man sollte vorsichtig sein, Mietwagen hat seine eigenen Risiken, gute Vermietungengute Beziehungen haben

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Ihr Ulrich Horrion