Verursacht alkoholisierter Fahrer Unfall und erleidet Beifahrer Schaden, muss sich Beifahrer Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er Anhaltspunkte für alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hatte und das Fahrzeug hätte verlassen können (OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2011, Az. 1 U 72/10).
Sachverhalt - Verkehrsrecht Dresden:
Fahrer A und Beifahrer B sind stark alkoholisiert. A hat 2‰. A verursacht Unfall, B stirbt. Dessen Sohn C klagt gegen Haftpflichtversicherung des A auf Schadensersatz.
Rechtsgründe - Verkehrsrecht Dresden
Nach der Rechtsprechung des BGH kommt es darauf an, welche Wahrnehmungen der B von Alkoholkonsum oder den Ausfallerscheinungen des Fahrers hatte. Hier war unstreitig, dass bei B Kenntnis vorlag. Hier blieb aber streitig, ob der B noch die Möglichkeit hatte, das Fahrzeug zu verlassen.
Mein Rechtstipp - Verkehrsrecht Dresden
"Das Mitfahren mit alkoholisiertem Fahrer ist grundsätzlich mit hohen Risiken bzgl. Mitverschulden an eigenem Schaden verbunden. Man sollte besser nicht einsteigen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.