Mittwoch, 15. Juni 2011

Schadenersatz bei HWS-Schleudertrauma nach leichter Kollision möglich! – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Ulrich Horrion
Rechtsgrundsatz - Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Die Wahrscheinlichkeit der Unfallbedingtheit eines HWS-Schleudertraumas steigt proportional zur Geschwindigkeitszunahme.

Sachverhalt - Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Der 25-jährige K war Fahrzeuginsasse. Gegnerisches Fahrzeug  verursacht Seitenaufprallschaden. K verlangt Schadenersatz  wegen HWS-Schleudertrauma und Schulterprellung. Im ärztlichen Attest wird festgestellt: paravertebrale Muskelverspannungen, Druck- und Bewegungsschmerzen der HWS und Schmerzzustände in der rechten Schulter. Landgericht und Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen.

Rechtsgründe - Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Ein Schadenersatzanspruch besteht nicht. Nach dem unfallanalytischen Gutachten betrug die Geschwindigkeitsveränderung infolge des Aufpralls lediglich 5 km/h. Bei dieser geringen biomechanischen Belastung müssen weitere Indizien für die Unfallbedingtheit der Verletzung hinzutreten. Derartige Indizien fehlen hier. Es bestand keine altersbedingte Degenerationserscheinung der HWS. Das Attest ist ebenfalls kein Indiz für die Kausalität zum Unfall, weil der Zustand der HWS auch unfallunabhängig entstanden sein kann. Der behandelnde Arzt ist nicht als Zeuge zu vernehmen, denn ein Zeuge hat keine sachverständigen Fragen zu beantworten.

Mein Rechtstipp – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

"Bei Verletzung der HWS bedarf es stets der Prüfung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Schadensereignis ursächlich ist. Dies gilt besonders bei Leichtunfällen.", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Montag, 13. Juni 2011

Einwilligung in Blutentnahme zur BAK-Bestimmung kann unwirksam sein – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horion in Dresden
Bei erheblicher Alkoholisierung kann Einwilligung des Beschuldigten in Blutentnahme unwirksam sein – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Rechtsgrundsatz – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Bei einer Alkoholisierung des Beschuldigten von über 2 ‰ BAK muss das Gericht im Einzelnen Feststellungen dazu treffen, dass die Einwilligung in die Blutentnahme wirksam war (OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2011, Az. III 3 RVs 104/10). - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

Sachverhalt - Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Kraftfahrer K ist stark alkoholisiert. Einige Zeit nach Fahrtende wird er aufgesucht zur Blutprobe. K willigt ein. Der Wert beträgt 2,46 ‰. Die Rückrechnung zur Fahrt beträgt 3,21 ‰. K wird nach § 316 StGB wegen Trunkenheitsfahrt verurteilt.
Auf die Revision des K wird das Urteil vom OLG aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das AG zurückverwiesen.

Rechtsgründe – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Es bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Einwilligungserklärung des K. Bei der erheblichen BAK-Konzentration müsse das AG ausdrücklich feststellen, ob die Fähigkeit des K, Sinn und Tragweite seiner Einwilligung zu verstehen, gegeben war.

Mein Rechtstipp – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

"Im Rahmen der Verteidigungsstrategie ist u. a. zu prüfen, unter welchen Umständen der Beschuldigte seine Einwilligung zur Blutentnahme erklärt hat", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.