Verkehrsrecht

Verkehrsrecht Dresden

Verkehrsstrafrecht - Bußgeld und Fahrverbot - Schadensersatz bei Verkehrsunfall

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten meiner Kanzlei gehört das Verkehrsrecht.

Das Verkehrsrecht umfasst die folgenden Bereiche:
  • Verkehrsstrafrecht,
  • Ordnungswidrigkeitsrecht,
  • Verkehrsvewaltungsrecht,
  • Schadensersatzrecht.
Verkehrsrecht Dresden.

Hier übernehme ich Ihre Verteidigung gegen den Vorwurf vor, dass Sie eine Straftat oder Ordnungswiedrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen. Zu solchen Verkehrstraftaten gehören z.B.: 

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis,
  • die Gefährdung des Straßenverkehrs,
  • die Trunkenheit am Steuer,
  • die fahrlässige Körperverletzung,
  • die Unfallflucht.
Verkehrsrecht Dresden. 

Wenn es zu einer vorläufigen oder die endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis kommt, werde ich ebenfalls helfen.

Bei Verkehrsstrafrecht-Fällen prüfe ich zunächst, ob und in welchem Umfang eine Straftat verübt wurde. Nur so kann eine Geldstrafe und eine gegebenenfalls drohende Entziehung der Fahrerlaubnis in ihrer Dauer verringert werden.

Ordnungswidrigkeitsrecht - Verkehrsrecht Dresden

Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung nur eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Absatz 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.

Beim Ordnungswidrigkeitenrecht regelt der Bußgeldkatalog, welche Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr mit Bußgeld oder Punkten und Fahrverbot geahndet wird.

Wenn Ihnen z.B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, eine Geschwindigkeitsübertretung ab 26 km/h oder eine Rotlichtverstoß mit einer Rotphase länger als 1 Sekunde nachgewiesen wurde, sollten sich unbedingt von einem Anwalt vertreten lassen. Verkehrsrecht Dresden.

Verkehrsverwaltungsrecht - Verkehrsrecht Dresden

Neben dem Abschleppen eines Fahrzeugs oder der Anordnung eines Fahrtenbuchs sind auch Entzug und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis im Verkehrsverwaltungsrecht geregelt.
Schon wenn ein fachärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologisches Untersuchung (MPU) droht, sollten sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Verkehrsrecht Dresden.

Schadensersatzrecht - Verkehrsrecht Dresden

Bei einem Verkehrsunfall greift das Verkehrszivilrecht bzw. Schadensersatzrecht; denn es kann zu einem Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld kommen, bei dessen Abwehr oder Durchsetzung ich Ihnen helfen werde. Bei der Anspruch-Abwehr oder -Durchsetzung geht es z.B. um:
  • Reparaturkosten,
  • Mietfahrzeug- und Sachverständigen-Kosten,
  • Verdienstausfall,
  • Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten sowie den
  • Ersatz des Haushaltführungsschadens,
Verkehrsrecht Dresden..

Versicherungsrecht - Verkehrsrecht Dresden 

Da grundsätzlich alle Fahrzeuge im Straßenverkehr versichert sind, klären zunächst die Versicherungen den verurachten Schaden. Je nach Konstellation, z.B. grober Fahrlässigkeit oder einer zurechenbarer Teilschuld, kann es dazu kommen, dass die Versicherungen auf den oder die Verursacher zurück greifen. Auch hier werde ich Ihre Interessen vertreten.
Sollten Sie bei einem Unfall unbestrittener Anspruchsteller sein, so ist es ratsam grundsätzlich einen Anwalt einzuschalten. Da die Versicherungsgesellschaften in erster Linie bemüht sind den finanziellen Schaden möglichst gering zu halten, werden häufig bei der Abwicklung von Versicherungsschäden rechtlich unzulässige Praktiken angewendet. Verkehrsrecht Dresden.