![]() |
| Rechtsanwalt Ulrich Horion in Dresden |
Rechtsgrundsatz – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden
Bei einer Alkoholisierung des Beschuldigten von über 2 ‰ BAK muss das Gericht im Einzelnen Feststellungen dazu treffen, dass die Einwilligung in die Blutentnahme wirksam war (OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2011, Az. III 3 RVs 104/10). - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Sachverhalt - Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden
Kraftfahrer K ist stark alkoholisiert. Einige Zeit nach Fahrtende wird er aufgesucht zur Blutprobe. K willigt ein. Der Wert beträgt 2,46 ‰. Die Rückrechnung zur Fahrt beträgt 3,21 ‰. K wird nach § 316 StGB wegen Trunkenheitsfahrt verurteilt.
Auf die Revision des K wird das Urteil vom OLG aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das AG zurückverwiesen.Rechtsgründe – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden
Es bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Einwilligungserklärung des K. Bei der erheblichen BAK-Konzentration müsse das AG ausdrücklich feststellen, ob die Fähigkeit des K, Sinn und Tragweite seiner Einwilligung zu verstehen, gegeben war.
Mein Rechtstipp – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden
"Im Rahmen der Verteidigungsstrategie ist u. a. zu prüfen, unter welchen Umständen der Beschuldigte seine Einwilligung zur Blutentnahme erklärt hat", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Vielen Dank für Ihr Interesse an diesem Blog. Über einen Kommentar von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Ihr Ulrich Horrion