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Montag, 13. Juni 2011

Einwilligung in Blutentnahme zur BAK-Bestimmung kann unwirksam sein – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horion in Dresden
Bei erheblicher Alkoholisierung kann Einwilligung des Beschuldigten in Blutentnahme unwirksam sein – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Rechtsgrundsatz – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Bei einer Alkoholisierung des Beschuldigten von über 2 ‰ BAK muss das Gericht im Einzelnen Feststellungen dazu treffen, dass die Einwilligung in die Blutentnahme wirksam war (OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2011, Az. III 3 RVs 104/10). - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

Sachverhalt - Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Kraftfahrer K ist stark alkoholisiert. Einige Zeit nach Fahrtende wird er aufgesucht zur Blutprobe. K willigt ein. Der Wert beträgt 2,46 ‰. Die Rückrechnung zur Fahrt beträgt 3,21 ‰. K wird nach § 316 StGB wegen Trunkenheitsfahrt verurteilt.
Auf die Revision des K wird das Urteil vom OLG aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das AG zurückverwiesen.

Rechtsgründe – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Es bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Einwilligungserklärung des K. Bei der erheblichen BAK-Konzentration müsse das AG ausdrücklich feststellen, ob die Fähigkeit des K, Sinn und Tragweite seiner Einwilligung zu verstehen, gegeben war.

Mein Rechtstipp – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

"Im Rahmen der Verteidigungsstrategie ist u. a. zu prüfen, unter welchen Umständen der Beschuldigte seine Einwilligung zur Blutentnahme erklärt hat", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Dienstag, 29. März 2011

Verkehrsrecht Dresden - Beifahrer hat Mithaftungsrisiko für Eigenschaden bei Unfall des alkoholisierten Fahrers.

Rechtsgrundsatz - Verkehrsrecht Dresden

Verursacht alkoholisierter Fahrer Unfall und erleidet Beifahrer Schaden, muss sich Beifahrer Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er Anhaltspunkte für alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hatte und das Fahrzeug hätte verlassen können (OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2011, Az. 1 U 72/10).

Sachverhalt - Verkehrsrecht Dresden:

Fahrer A und Beifahrer B sind stark alkoholisiert. A hat 2‰. A verursacht Unfall, B stirbt. Dessen Sohn C klagt gegen Haftpflichtversicherung des A auf Schadensersatz.

Rechtsgründe - Verkehrsrecht Dresden

Nach der Rechtsprechung des BGH kommt es darauf an, welche Wahrnehmungen der B von Alkoholkonsum oder den Ausfallerscheinungen des Fahrers hatte. Hier war unstreitig, dass bei B Kenntnis vorlag. Hier blieb aber streitig, ob der B noch die Möglichkeit hatte, das Fahrzeug zu verlassen.

Mein Rechtstipp - Verkehrsrecht Dresden

"Das Mitfahren mit alkoholisiertem Fahrer ist grundsätzlich mit hohen Risiken bzgl. Mitverschulden an eigenem Schaden verbunden. Man sollte besser nicht einsteigen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.