Mittwoch, 15. Juni 2011

Schadenersatz bei HWS-Schleudertrauma nach leichter Kollision möglich! – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Ulrich Horrion
Rechtsgrundsatz - Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Die Wahrscheinlichkeit der Unfallbedingtheit eines HWS-Schleudertraumas steigt proportional zur Geschwindigkeitszunahme.

Sachverhalt - Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Der 25-jährige K war Fahrzeuginsasse. Gegnerisches Fahrzeug  verursacht Seitenaufprallschaden. K verlangt Schadenersatz  wegen HWS-Schleudertrauma und Schulterprellung. Im ärztlichen Attest wird festgestellt: paravertebrale Muskelverspannungen, Druck- und Bewegungsschmerzen der HWS und Schmerzzustände in der rechten Schulter. Landgericht und Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen.

Rechtsgründe - Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

Ein Schadenersatzanspruch besteht nicht. Nach dem unfallanalytischen Gutachten betrug die Geschwindigkeitsveränderung infolge des Aufpralls lediglich 5 km/h. Bei dieser geringen biomechanischen Belastung müssen weitere Indizien für die Unfallbedingtheit der Verletzung hinzutreten. Derartige Indizien fehlen hier. Es bestand keine altersbedingte Degenerationserscheinung der HWS. Das Attest ist ebenfalls kein Indiz für die Kausalität zum Unfall, weil der Zustand der HWS auch unfallunabhängig entstanden sein kann. Der behandelnde Arzt ist nicht als Zeuge zu vernehmen, denn ein Zeuge hat keine sachverständigen Fragen zu beantworten.

Mein Rechtstipp – Rechtsanwalt Verkehrsrecht Dresden

"Bei Verletzung der HWS bedarf es stets der Prüfung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Schadensereignis ursächlich ist. Dies gilt besonders bei Leichtunfällen.", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.



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Ihr Ulrich Horrion