Wenn der Fahrer sein Fahrzeug auf die Führungsschiene der Waschanlage setzt, besteht keine Schadensersatzpflicht des Betreibers für Schäden am PKW (LG Krefeld, Urteil vom 30.07.2010, Az. 1 S 23/10).
Sachverhalt - Verkehrsrecht Dresden
PKW-Fahrer fährt im Waschanlage. Dabei setzt er den PKW auf Linke Führungsschiene. Beim Beginn des Waschvorgangs wird PKW beschädigt.
Rechtsgründe - Verkehrsrecht Dresden
Grundsätzlich besteht die Pflicht des Betreibers, Schäden am Fahrzeug zu verhindern,
§§ 631,280 Abs. 1,241 Abs 2 BGB. Der Betreiber muss auch mit unsachgemäßen Verhalten des Kunden rechnen.
Aber der Betreiber kann sich nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB entlasten, wenn ihn kein Verschulden trifft. Dies muss der Betreiber beweisen. Vorliegend war jedoch das Verhalten des Kunden derart unsachgemäß, dass er diesen Nachweis nicht erbringen musste.
Mein Rechtstipp - Verkehrsrecht Dresden
"PKW-Schäden sollte man immer sofort nach dem Waschvorgang prüfen und anzeigen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
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Ihr Ulrich Horrion