Dienstag, 1. März 2011

Bei fehlerhafter Einfahrt in PKW-Waschanlage keine Haftung des Betreibers - Verkehrsrecht Dresden

Rechtsgrundsatz - Verkehrsrecht Dresden

Wenn der Fahrer sein Fahrzeug auf die Führungsschiene der Waschanlage setzt, besteht keine Schadensersatzpflicht des Betreibers für Schäden am PKW (LG Krefeld, Urteil vom 30.07.2010, Az. 1 S 23/10).

Sachverhalt - Verkehrsrecht Dresden

PKW-Fahrer fährt im Waschanlage. Dabei setzt er den PKW auf Linke Führungsschiene. Beim Beginn des Waschvorgangs wird PKW beschädigt.

Rechtsgründe - Verkehrsrecht Dresden

Grundsätzlich besteht die Pflicht des Betreibers, Schäden am Fahrzeug zu verhindern,
§§ 631,280 Abs. 1,241 Abs 2 BGB. Der Betreiber muss auch mit unsachgemäßen Verhalten des Kunden rechnen.
Aber der Betreiber kann sich nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB entlasten, wenn ihn kein Verschulden trifft. Dies muss der Betreiber beweisen. Vorliegend war jedoch das Verhalten des Kunden derart unsachgemäß, dass er diesen Nachweis nicht erbringen musste.

Mein Rechtstipp - Verkehrsrecht Dresden

"PKW-Schäden sollte man immer sofort nach dem Waschvorgang prüfen und anzeigen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden. 


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Ihr Ulrich Horrion